Vinylan object Eignung und Garantie
Eignung: Vinylan object wird grundsätzlich schwimmend verlegt, d.h. der Boden wird nicht mit dem Untergrund verklebt. Der Untergrund selbst muss, wie in DIN 18356 beschrieben, sauber, trocken, eben sowie zug- und druckfest sein. Geeignete Untergründe sind z.B. Estriche jeglicher Art, Spanplatten, alte Dielenböden, PVC-Böden, sofern die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ebenheit des Untergrundes muss den Anforderungen der DIN 18202 Zeile 4 entsprechen. (z.B. 1m Länge ≤3mm Unebenheit )
gut zu wissen
Bitte beachten
Vinylan object ist nicht geeignet als selbsttragender Fußboden auf Balkendecken. Bei mineralischen Untergründen (besonders wichtig bei Neubauten) muss vor der Verlegung eine Feuchtigkeitsmessung des Untergrundes durchgeführt werden.(Zementestriche max. 2,0% CM, Anhydritestriche max. 0,5% CM Restfeuchte. Bei Warmwasserfußbodenheizung: Zementestriche max. 1,8% CM und Anhydritestriche max. 0,3% CM). Auf allen mineralischen Untergründen muss eine Dampfbremse mit einem Sd-Wert > 100 m (z.B. Diffufol) ausgelegt werden. Diese sollte ca. 20 cm überlappen und an den Stößen abgeklebt werden. Unebenheiten bei Estrichen sollten mit geeigneten Spachtelmassen (z.B. Collano Sempaplan K95) ausgeglichen werden. Spanplatten oder Holzfußböden werden ggf. geschliffen. Alte Dielenfußböden müssen schwingungsfrei sein und werden - falls erforderlich - nachgeschraubt.
Aklimatisierung Vinylan object muss vor der Verlegung im Verlegeraum bei 20- 22°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50-60% flach liegend im geschlossenen Karton ca. 48 Stunden akklimatisiert werden. Öffnen Sie die Pakete erst während der Verlegung und mischen Sie Dielen aus mehreren Paketen.
Prüfung der Lieferung Bitte überprüfen Sie die Dielen vor der Verlegung bei Tageslicht sorgfältig auf Transport- und Materialschäden. Ein Ersatzanspruch für verarbeitetes Material besteht nicht. Unterschiede in Farbe und Struktur sind materialbedingt und deshalb kein Reklamationsgrund.
15 Jahre im privat genutzen Bereich, 5 Jahre bei gewerblicher Nutzung
Erweiterte Garantie
ZIRO erweitert die Herstellergarantie auf 15 Jahre im Privatbereich und auf 5 Jahre bei gewerblicher Nutzung unter folgenden Garatiebedingungen:
Garantieerklärung: ZIRO – Lothar Zipse e. K., Tullastr. 26, DE-79341 Kenzingen, gewährt für den Design Vinyl Fertigfußboden Vinylan plus über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehend eine Garantie nach Maßgabe der folgenden Garantiebedingungen.
Garantiebedingungen:
1. Die Qualitätsgarantie gilt ausschließlich für 1.-Wahl-Produkte, die nach dem 01.01.2008 produziert wurden. Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum.
2. Die Qualitätsgarantie umfasst die Ordnungsgemäßheit des Produktaufbaus hinsichtlich der 3-schichtigen Verleimung und verdeckte Mängel des Bodens, die auf Material- oder Herstellungsfehler beruhen.
3. Die Garantieerklärung gilt ausschließlich für erstverlegte Böden, die gemäß der zugelassenen Nutzungsklassen und der ZIRO-Verlege- und Pflegeanweisung verlegt, genutzt, gereinigt und gepflegt wurden.
4. Die Dielen sind vor der Verlegung auf optische und offene Mängel zu prüfen. Wird der Boden trotz optischer Mängel (wie z.B. Farbunterschiede) oder sichtbarer Mängel verlegt, ist eine diesbezügliche Garantieleistung ausgeschlossen.
5. Die Garantiedauer beträgt für Böden im privaten Wohnbereich (Nutzungsklasse 23) 15 Jahre, für Gewerberäume (Nutzungsklasse 32) 5 Jahre.
Garantieausschluss:
Nicht abgedeckt durch die Garantieerklärung sind nachfolgende Schäden:
1. Raumklimatisch bedingte Verformungen, Feuchtigkeitsschäden, Einwirkungen von chemischen Substanzen und UV-Einstrahlung.
2. Unsachgemäße Verlegung, Nutzung, Reinigung und Pflege des Bodens.
3. Mechanische Beschädigungen wie Eindrücke, Kratzer, Schlieren, Streifen, die z.B. durch Möbelrücken, Sand und Steine, Haustiere oder Pfennigabsätze o. ä. verursacht werden.
4. Verschleiß durch Abrieb.
Anmeldung des Garantiefalls:
Die Beanstandung muss schriftlich, unter Vorlage der Originalrechnung des ZIRO-Fachhändlers erfolgen. Kann die Originalrechnung des Fachhändlers nicht mehr vorgelegt werden, ist ein Garantieanspruch ausgeschlossen.
Garantieumfang:
Bei einem anerkannten Garantiefall werden nach Wahl von ZIRO Lothar Zipse e.K. die nicht ordnungsgemäßen Dielen repariert oder alternativ hierzu gleichwertiges Ersatzmaterial – wenn möglich aus dem gleichen Sortiment – für die gesamte, zusammenhängende Fläche, in der der Garantiefall aufgetreten ist, zur Verfügung gestellt und frachtfrei an den Verlegeort geliefert. Alle weitergehenden Ansprüche,
insbesondere solche auf Ersatz von Demontage-, Verlege- oder Folgekosten sowie auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind, sind ausgeschlossen. Durch den Garantiefall verlängert sich die Garantiefrist nicht.
Stand: 19.03.2010















